Liebe Salzburger Jägerinnen und Jäger,
am 19. Juni 2019 wurde unsere Jagdgesetznovelle im Ausschuss des Salzburger Landtages als Tagesordnungspunkt behandelt.
Viele Monate der Verhandlungen gingen dem voraus und ich blicke mit Zuversicht in die weitere Zukunft. Mein großer Dank gilt LR Dr. Dipl.-Ing Sepp Schwaiger, sowie allen seinen Fachbeamten, die mit uns gemeinsam diese Novelle erarbeitet haben.
Bei den wenigen Fragen, die ich im Ausschuss zu beantworten hatten, ging es fast ausschließlich um den § 68, also dem Wildgehege-Paragraf. Alle drei Wildgehege im Bundesland Salzburg bleiben erhalten und auch die Jagdausübung in diesen wird, fast im gleichen Umfang, weiter ausgeübt werden können. Außer zu den Wildarten Haselhahn und Goldschakal, gab es keine weiteren Fragen der Abgeordneten.
Hier der Ausschnitt aus dem Salzburger Landtag als Video: http://bit.ly/2WZsxai
Unsere Novelle soll nun Anfang Juli im Salzburger Landtag beschlossen werden. Nachdem wir auch bei den Landeswacheorganen ins Gesetz eingegriffen haben, unterliegen wir einer 8-wöchigen Frist, in der auch der Bund seine Stellungnahme abgeben kann.
Wir gehen daher davon aus, dass die Jagdgesetznovelle im September 2019 in Kraft treten könnte.
Abschließend möchte ich im Namen aller Salzburger Jägerinnen und Jäger meinen Dank an sämtliche im Landtag vertretenen Fraktionen aussprechen. Wir hatten immer eine offene Türe, um unsere Anliegen erklären zu dürfen. Dies zeigt sich auch durch die breite Zustimmung bei der Abstimmung im Ausschuss am 19. Juni 2019.
Weidmannsheil,
Max Mayr Melnhof
Landesjägermeister Salzburg