Aktuelles zur Waffengesetzesnovelle

Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft ist erfreut, dass sich ihr Einsatz gelohnt hat. Der Zusammen-schluss der neun unabhängigen Landesjagdverbände im Dachverband JAGD ÖSTERREICH erzielte schon nach kurzer Zeit ein bemerkenswertes Ergebnis.

Die Forderungen der österreichischen Jägerschaften, den Einsatz von Schalldämpfern für alle Jägerinnen und Jägern und nicht nur für die Gruppe der Berufsjäger zu genehmigen, wird im Zuge der neuen Waffengesetzesnovelle umgesetzt. Ebenso wird das Führen einer Faustfeuerwaffe für sichere Nachsuchen in der Waffengesetznovelle berücksichtigt werden.

„Mit stichhaltigen Argumenten konnten wir die neue Bundesregierung von dieser Notwendigkeit überzeugen, einen Schritt in die modernere Jagd zu gehen. Der künftig mögliche Gebrauch von Schalldämpfern (ab Jänner 2019) bei der Jagd ermöglicht gesundheitliche Gehörschäden von Jägerinnen, Jägern und Jagdhunden vorzubeugen und bedeutet gleichzeitig eine Schonung für die in der Natur lebenden Tiere. Zusätzlich ist es eine maßgebliche Erleichterung zur Erfüllung der vorgeschriebenen Abschüsse, weil weniger Lärmbelästigung und Beunruhigung im Revier für die Wildtiere entstehen wird“, bekräftig Landesjägermeister Max Mayr Melnhof die Entscheidung der Bundesregierung.

Österreich zieht mit dieser Entscheidung anderen Ländern nach. Unser großer Dank gilt der derzeitigen Bundesregierung, allen politischen Entscheidungsträgern, Fraktionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen, Medien und Rechtsanwälten, die bei der Umsetzung durch ihr Engagement, ihrem Einsatz und durch kontinuierliche Aufklärungsarbeiten ihren Beitrag dazu geleistet haben.

 „Mir ist klar, dass es noch immer viele Skeptiker gibt, wenn es um den Schalldämpfer geht. Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft hat das Ansuchen des Dachverbandes JAGD ÖSTERREICH den Einsatz von Schalldämpfer für alle Jägerinnen und Jäger in allen Belangen unterstützt. In der Salzburger Jagdgesetznovelle, die in den nächsten Monaten in Kraft treten wird, haben uns alle Parteien Salzburgs in diesem Anliegen unterstützt. Ein herzlicher Dank dafür.

Ich weise aber darauf hin, dass die im Bundes- sowie im Landesgesetz eine KANN und keine MUSS Bestimmung sein wird. Das heißt, jeder wird einen Schalldämpfer erwerben und führen können, muss dies aber nicht. Weiters liegt mir sehr am Herzen die nächsten Monate zu nützen euch über die Vorteile für Gesundheit und Natur aufzuklären. Fachauskünfte zum Schalldämpfer bieten alle Waffenfachhändler im Bundesland Salzburg an“, erklärt Landesjägermeister Max Mayr Melnhof in seiner Stellungnahme.

Download/Print: Presseaussendung des Dachverbandes Jagd Österreich

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