Co-Existenz Wolf und Mensch nur mit Spielregeln möglich

Bescheid der BH Pongau entspricht dem Wolfsmanagementplan des Landes Salzburg – Herdenschutzmaßnahmen mittels Zäune und Behirtung in Gutachten von Experten als undurchführbar und existenzbedrohend des Betriebes Tofernalpe eingestuft


(Stegenwald, 17.06.2020) – Für die Salzburger Jägerschaft ist, der am Mittwoch von der BH Pongau noch nicht rechtskräftig ausgestellte Jagdbescheid zum Abschuss eines Wolfes in Salzburg fachlich nachvollziehbar und in dieser Form erwartet worden. Die Co-Existenz von Wolf und Mensch, wie sie auch die NGO Organisationen immer fordern, ist nur unter bestimmten Spielregeln möglich. Besagter Wolf hatte zwischen 24. Juni und 15. Juli 2019 in einem Monat mehr als 25 Schafe getötet, vier Schafe verletzt und elf Schafe wurden vermisst. Damit hat er die, mit allen Betroffenen verhandelten Bedingungen und Regeln für eine Co-Existenz verletzt.

Der Wolfmanagementplan des Landes Salzburg sieht bei so einem Verhalten des Wolfes vor, ihn als Problemwolf einzustufen. „Ein Einspruch des Bescheides durch NGO Organisationen lässt jegliche Handschlagqualität vermissen. Denn bei der Ausarbeitung des Managementplans haben alle NGO Organisationen mitverhandelt, wie ein Problemwolf zu definieren ist“, betont Landesjägermeister Maximilian Mayr Melnhof. „Damit fällt die Maske und es zeigt mir, dass es hier in Wahrheit nicht um eine angestrebte Co-Existenz geht. Keinesfalls handelt es sich mit der Ausstellung des noch nicht rechtskräftigen Bescheides um einen Anschlag auf den Naturschutz. Vielmehr ist dies eine Maßnahme zur Umsetzung für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben, wie es der Wolfsmanagementplan in unserem Bundesland vorsieht“, so der Landesjägermeister weiter.

Problemwolf-Entnahme unerheblich für Erhaltungszustand
Grundsätzlich ist eine Vergrämung oder Entnahme nur schwer umsetzbar, da sich der identifizierte Wolf bisher dem Menschen selten gezeigt hat. Die mögliche Vergrämung kann und wird auch ohne Effekte bleiben, weil der betreffende Wolf auf anderen Almen ausweicht, die außerhalb der jetzt betrachteten Fläche liegen und dort weiterhin Nutztiere reißt. Zudem ist eine Entnahme dieses Problemwolfes für die generelle Zunahme der Wolfsbestände in Österreich und damit für die Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes, wie hoch der auch immer sein mag, unerheblich.

Wir, die Salzburger Jägerinnen und Jäger stehen uneingeschränkt hinter den Salzburger Bäuerinnen und Bauer, welche unsere wunderschönen Almlandschaften und Kulturlandschaften bewirtschaften und pflegen, denn die Jagd ist seit jeher, auch von Gesetzes wegen, untrennbar mit Grund und Boden verbunden.

Verfahrensdauer verzögert Hilfe im Ernstfall
Die lange Verfahrensdauer von etwa einem Jahr ist für Großraubtiere wie den Wolf denkbar ungeeignet und bietet für die Almbauern weder Hilfe noch Schutz. Durch die regionale Einschränkung der Entnahme auf den Pongau kann dieser Problemwolf ungehindert ein paar Kilometer weiter im Pinzgau jagen und fällt in einen anderen BH-Zuständigkeitsbereich. Für einen Problemwolf wie diesen, ist eine rasche Bewilligung nach dem Salzburger Jagdrecht erforderlich, um unsere Almbauern und Viehhalter im Ernstfall zu unterstützen“, fordert Landesjägermeister Max Mayr Melnhof.

 

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