Am 6. Oktober 2017 fand im Büro der Salzburger Jägerschaft eine Pressekonferenz zum Thema Wildwarnreflektoren statt.
In einer kurzen Präsentation belegte LJM Max Mayr Melnhof mit Zahlen die aktuelle Situation. Pro Jahr kollidieren 80.000 Wildtiere in Österreich mit einem Kraftfahrzeug. Allein in Salzburg wurden im vergangenen Jahr 1.131 Wildunfälle mit Reh- oder Rotwild gemeldet. Die Dunkelziffer liegt sicherlich höher.
Damit die Straßen im Bundesland Salzburg besser abgesichert sind, reflektieren rund 11.000 Stück akustische oder optische Wildwarnreflektoren ihre Signale in die gefährdeten Straßenabschnitte, um ein Überqueren der Wildtiere zu verhindern. Schätzungen zufolge kommt es dabei zu einem Rückgang von 50% Wildunfällen.
Landesjägermeister Max Mayr Melnhof bedankte sich bei den Kooperationspartnern Land Salzburg und UNIQA SALZBURG für die Zusammenarbeit und betonte, dass ohne die Kostenteilung dieses Projekt nicht zu finanzieren wäre.
Landesrat Hans Mayr erklärte, dass die Initiative von der Salzburger Jägerschaft ausgegangen ist. Durch den Einsatz von Wildwarnreflektoren konnte ein massiver Sicherheitsgewinn für Mensch und Tier auf Salzburgs Straßen erzielt werden. Er appellierte auch an die Autofahrer, besonders in den Bereichen "Achtung Wildwechsel" vorrauschauend zu fahren.
Dr. Peter Humer ergänzte, dass es für die UNIQA Salzburg ein sehr wichtiges Projekt ist, handelt es sich hier um eine Präventivmaßnahme Unfälle vorzubeugen. Die Statistik belegt, dass für einen Unfall mit einem Wildtier im Durchschnitt etwa € 3.000,- an Kosten für den entstandenen Schaden anfallen.
Die Salzburger Jägerschaft bedankt sich bei allen anwesenden Medienvertretern sehr herzlich für ihr Interesse, ihr Kommen und ihre redaktionelle Berichterstattung.
Hier der ORF Beitrag
> Warnblinkanlage eingschalten
> Mitgeführte Warnweste anziehen (Selbstschutz)
> Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern
> Polizei verständigen
ACHTUNG: auf keinen Fall Tier angreifen, im Auto mitnehmen und zum nächsten Tierarzt bringen! Verletzte Tiere sind oft in einem Schockzustand und bleiben regunglos an der Unfallstelle liegen. Verletze Wildtiere mitzuführen ist nach
§4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung strafbar.