Wildräume - Wildregionen - Wildbehandlungszonen

Das Bundesland Salzburg ist mit der Umsetzung der Wildökologischen Raumplanung in sogenannte Wildräume, Wildregionen und Wildbehandlungszonen unterteilt. 

  • Rotwild-Behandlungszonen Novelle 2021

Wildräume

Diese großräumigen Planungs- und Bewirtschaftungseinheiten entsprechen jeweils einem zusammenhängenden Lebensraum des Rot- oder Gamswildes. Nur für diese beiden Wildarten sind derzeit Wildräume per Verordnung ausgewiesen. Maßgeblich für die Abgrenzung dieser Lebensräume sind daher nicht verwaltungsorganisatorische, sondern nur wildökologische Gesichtspunkte.

12 Rotwildräume sowie 31 Gamswildräume

Die Abgrenzungen dieser Wildräume ergeben sich durch natürliche Lebensraumgrenzen, wie Bergkämme oder Gletscherregionen, werden jedoch auch durch Verkehrsinfrastrukturen, Zersiedlungen und Verbauungen verursacht. Um eine weitere Zerschneidung dieser Lebensräume durch infrastrukturelle Barrieren und damit den genetischen Austausch der Wildpopulationen zu verhindern, müssen die bestehenden Wildtierkorridore künftig gesichert und, wo notwendig, geschaffen werden. Diese ausgewiesenen Wildräume stellen großräumige Planungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrolleinheiten in Hinblick auf die Festlegung der Wildbestände, die Wildbestandsentwicklung, sowie bei der Beurteilung des Wildeinflusses dar.

Für diese Wildräume legt die Landesregierung Mindestabschüsse fest (§ 59). Für deren Festlegung ist der Wildbestand, die Wildbestandsentwicklung und die Wildschadenssituation im gesamten Wildraum ausschlaggebend. Auch die vorbereitenden Besprechungen finden jeweils gemeinsam für einen Wildraum statt. Nur auf dieser großräumigen Planungsebene ist es möglich, die genannten Wildarten mit ihren oft ausgeprägten Wanderbewegungen im Gesamtlebensraum so zu bewirtschaften, dass einerseits waldgefährdende Wildschäden vermieden und andererseits ein gesunder, lebensfähiger Wildbestand erhalten bleibt.

Wildregionen

Während die Wildräume auf normativer Ebene die tatsächlichen Lebensräume einer Wildpopulation wiederspiegeln, sind die Wildregionen Verwaltungseinheiten, in denen die nach großräumiger Planung festgelegten Aufgaben umgesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck wurde des Bundesland Salzburg in 48 Wildregionen unterteilt, auch jene Bereiche, wo kein Lebensraum bzw. Wildraum für Rot-, oder Gamswild vorliegt. Bei der Abgrenzung der einzelnen Wildregionen wurde vor allem auf die Grenzen der Rotwildräume Bedacht genommen, da bei dieser Wildart die Koordination der jagdbetrieblichen Maßnahmen vordringlich sind. Neben den Grenzen der anderen Wildräume und Abgrenzung der Lebensräume einzelner Populationsteile standen auch verwaltungsorganisatorische Gesichtspunkte (Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Jagdgebiete) im Vordergrund, da auf dieser Ebene eine funktionsfähige Verwaltung aufgebaut werden musste. Die Verwaltungseinheit einer Wildregion ist die Hegegemeinschaft (§§ 79 bis 84). Dieser Hegegemeinschaft kommen vor allem Aufgaben im Bereich der Rotwildfütterung, aber auch bei der Abschussplanung und Abschussdurchführung zu.

Wildbehandlungszonen

Kern-, Rand- und Freizonen werden innerhalb der Wildräume gesondert abgegrenzt. Im Gegensatz zu den langfristig gleichbleibend, populationsbezogenen Grenzen der Wildräume handelt es sich bei den Wildbehandlungszonen um großräumige mittelfristige Behandlungseinheiten innerhalb der Wildräume, die jeweils auf Grund der bestehenden Wald-Wild-Umweltsituation abgegrenzt werden müssen und bei schwerwiegenden Änderungen der Ausgangslage neuerlich anzupassen sind.

In den Kern- und Randzonen erfolgt die Bewirtschaftung der Wildart im Rahmen der Abschusspläne (§ 60). Die jagdbetrieblichen Maßnahmen sind darauf auszurichten, dass die betreffenden Wildarten in Kernzonen in gesunden Beständen erhalten bleiben, in Randzonen aber entweder nur vorübergehend oder nur in Beständen mit geringer Stückzahl vorhanden sind. Von den Freizonen soll die betreffende Wildart überhaupt ferngehalten werden. 

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