Ein Teil der Jägerschaft ist reviertreu und „sesshaft“, ein anderer Teil „jagdlich sehr mobil“. So drängt es viele Jäger in die Ferne, teils um Wildtiere zu bejagen, die es in Österreich nicht gibt, teils um andere Jagdarten – traditionell in fernen Ländern ausgeübt und überliefert – kennenzulernen. Während dem Jagdtourismus heute kaum Grenzen gesetzt sind und auch Jagdhunde mit entsprechenden Papieren Reisefreiheit genießen, stellt der Transport einer Schusswaffe über die Grenze – sieht man von der EU mit der Errungenschaft des Europäischen Feuerwaffenpasses ab – für den Jäger oft eine zu meisternde Hürde dar.
Die meisten Staaten sehen nach wie vor ein erhebliches Sicherheitsrisiko im privaten Waffentransport – ist doch der Übergang zwischen einem Jagd- und einem Scharfschützengewehr fließend. Aus diesem Grund sind für den Transport einer Jagdwaffe außerhalb der EU immer zusätzliche Dokumente erforderlich. Man sollte sich nicht darauf einlassen, mit einem Gewehr im Kofferraum an der Grenze erwischt zu werden, ohne eine entsprechende Berechtigung vorweisen zu können – dies käme einem illegalen Waffentransport gleich! Die Reaktion der jeweiligen Behörden reichen von einer Beschlagnahme der Waffe bis hin zum Verfall des Fahrzeuges oder auch bis zur sofortigen vorübergehenden Verhaftung! Information und Planung sind daher für jede Jagdreise – auch im Hinblick auf den Transport der eigenen Jagdwaffe – Pflicht!
Vorreiter bei der Erleichterung von Schusswaffentransporten ist die Europäische Union. Getreu dem Prinzip der Reisefreiheit aller EU-Bürger gilt in allen EU-Staaten der Europäische Feuerwaffenpass. Dieser darf nicht mit der österreichischen Bedeutung des Wortes „Waffenpass“ verwechselt werden. Der Europäische Feuerwaffenpass entspricht eher einem „Reisepass der Waffe(n)“: Der Antrag für das Dokument ist – wie beim Reisepass - bei jeder Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion (Waffenbehörde) zu stellen. Dort wird – analog zu einem Reisepass – die jeweilige Information eingetragen. Bei der Waffe sind dies Type, Fabrikat, Art und Nummer der jeweiligen Waffe(n), sowie das Kaliber. Eingetragen können in den in Österreich ausgestellten EFWP bis zu 18 Schusswaffen (sonst ist eine Erweiterung mittels Beiblatt notwendig) werden. Jäger und Sportschützen dürfen dann immer jeweils 3 Schusswaffen samt Munition dazu bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU gleichzeitig mitführen.
Ausgestattet mit diesem Dokument ist es dem Jäger oder auch dem Sportschützen möglich, innerhalb der gesamten EU – mit Ausnahme Schwedens und Großbritanniens – mit seinen Waffen zu verreisen, ohne an der Grenze anhalten zu müssen. Die Teilnahme an einer Jagd oder einem Training oder Wettkampf muss nur nachgewiesen werden können.