Durch erfahrene Kursleiter werden die Kandidaten in folgenden Bereichen optimal auf die Jagdschutzdienstprüfung vorbereitet Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem öffentlich abzuhaltenden mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes zum Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur Verfügung stehen.
Im mündlichen Teil der Prüfung hat der Prüfungswerber nachzuweisen, dass er die für den Jagdschutzdienst erforderlichen besonderen Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegenständen besitzt: